Krankenkassen schließen Kooperationsvertrag mit dem Allgemeinen Arbeitgeberverband

Krankenkassen schließen Kooperationsvertrag mit dem Allgemeinen Arbeitgeberverband
von 24. Januar 2019

Wie Frau Dr. Sigrun Trognitz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes, betont, „ist das Ziel der Partnerschaft, das Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung für potenziell interessierte Unternehmen ohne Vorerfahrungen sowie für Unternehmensorganisationen attraktiv zu gestalten und entsprechend zu vermitteln. Es muss uns gelingen, die positiven gesundheitlichen Effekte über die betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben zu etablieren. Wir brauchen gesunde Mitarbeiter. Das Problem fehlender Fachkräfte darf nicht durch krankheitsbedingten Ausfall noch verstärkt werden. Deshalb ist uns Prävention sehr wichtig.“ Der Bekanntheitsgrad betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen einerseits und die Unterstützung der Krankenkassen andererseits soll durch die Partnerschaft deutlich verbessert werden. Künftig werden u.a. gemeinsam mit dem Allgemeinen Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V. flankierende Informationsveranstaltungen für Betriebe angeboten.

Foto AOK/IKK gesund plus

Foto AOK/IKK gesund plus – René Bethke AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse / Dr. Sigrun Trognitz Allgemeiner Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) – Stefanie Schäfer IKK gesund plus

Hintergrund:

Ins Leben gerufen wurden die BGF-Koordinierungsstellen (www.bgf-koordinierungsstelle.de) in einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen. Die notwendigen Grundlagen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Präventionsgesetzes geschaffen. Kern des Angebots ist eine individuelle Beratung durch die Präventionsexperten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort nach vereinbarten
Standards auf der Grundlage des sogenannten GKV-Leitfadens Prävention. Zur Beratung gehören:

• eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen Beschäftigtengesundheit,
• Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsförderung,
• Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu
• möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die BGF-Koordinierungsstellen unterstützen die Unternehmen auch bei der anschließenden Umsetzung und der Vermittlung hilfreicher Partner.

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: Mit welchen Leistungen unterstützen die Krankenkassen den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Was sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen?

Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen im Rahmen des Präventionsgesetzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF?Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft auf Landesebene sind dies: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Sachsen-Anhalt, BKK Landesverband Mitte, IKK gesund plus, KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Federführung in Sachsen-Anhalt liegt derzeit bei der IKK gesund plus.