Landesrechnungshof kritisiert Halles PPP-Projekte

von 28. Oktober 2011

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt in einem 116 Seiten starken Sonderbericht mit den halleschen PPP-Modellen (Public Private Partnership) beschäftigt. Auch im Jahresbericht 2011 ist der hallesche Weg zur Sanierung von Schulen und Kitas ein Thema. 29,1 Millionen Euro kostet die Sanierung von neun Schulen und vier Kindergärten. Ein privater Investor baut und betreibt, die Stadt stottert den Kaufpreis über 25 Jahre hinweg ab. Das bringt Effizienz- und Kostenvorteile, sagt die Stadt. Allein bei den Betriebskosten könnte man 300.000 Euro einsparen.

Das sieht der Landesrechnungshof anders. „Der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung prognostizierte Kostenvorteil in den Bewirtschaftungskosten zugunsten der ÖPP-Variante war für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar belegt“, heißt es im Jahresbericht. So bestehe auch bei einer konventionellen Beschaffung die Möglichkeit, Dienstleistungen wie Hausmeistertätigkeiten und Reinigungsarbeiten „am Markt“ auszuschreiben. „Die für Kindertageseinrichtungen und Schulen insgesamt bei der Wärme-, Strom-, Wasserver- und Abwasserentsorgung ausgewiesenen Effizienzvorteile waren nach Auffassung des Landesrechnungshofes nicht allein der ÖPP-Maßnahme zuzuordnen. Vielmehr war die Stadt Halle (Saale) nach den kommunalrechtlichen Vorschriften verpflichtet, auch in der konventionellen Variante die wirtschaftlichste Lösung, unter Berücksichtigung der Folgekosten, zu realisieren.“

Auch wegen ihrer äußerst prekären Haushaltslage ist die Stadt unter Beschuss des Landesrechnungshofs gekommen. Eine Genehmigung der PPP-Projekte hätte deshalb keinesfalls erfolgen dürfen. Zwar hatte das Landesverwaltungsamt die Genehmigungen nicht erteilt, dieser Beschluss war vom Innenministerium jedoch widerrufen worden. “Der Widerruf der Anordnung ist nach Auffassung des Landesrechnungshofes mit dem geltenden Recht nicht vereinbar“, schreibt der Rechnungshof in seiner Stellungnahme.

Bei der Schulsanierung handele es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe, argumentiert die Stadt. Die Haushaltskonsolidierung würde durch Einsparungen an anderer Stelle nicht gefährdet. Gegen die Beseitigung baulicher Mängel und die Umsetzung von bauordnungs-, brandschutz- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften habe man auch nichts, reagiert der Landesrechnungshof. Man vertrete allerdings „die Auffassung, dass das Beratungsunternehmen die Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Projektes nicht nachvollziehbar belegen konnte. Trotzdem hat die Stadt Halle (Saale) bei einem unausgeglichenen Haushalt und einem mangelhaften Haushaltskonsolidierungskonzept sich für das ÖPP-Gesamtpaket entschieden und ist langfristige finanzielle Verpflichtungen von rund 218 Millionen Euro über 25 Jahre eingegangen.“ Zudem befürchtet das Landesverwaltungsamt, dass durch diese Bindung an Standorten von „Nicht-ÖPP-Projekten“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel Investitionen ausbleiben müssen und größere Reparaturstaus entstehen.

Auch andere PPP-Projekte wie der Neubau der JVA Burg oder die Schulsanierung in Magdeburg sind ins Visier der Rechnungsprüfer gekommen. Diese hätten nicht den einschlägigen Leitfäden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entsprochen. „Es wurden zum Teil unrealistische Annahmen getroffen, die nicht belegbar waren und somit zu verfälschten Ergebnissen führten.“