Nach Jobverlust gleich in Hartz IV

von 24. Juli 2009

106.800 Menschen sind in Sachsen-Anhalt bereits im ersten Halbjahr 2009 aus einer Erwerbstätigkeit heraus arbeitslos geworden. 40 Prozent davon waren nach Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. "Nach Jobverlust stürzt mittlerweile mehr als jeder Dritte ohne Zwischenstopp in der Arbeitslosenversicherung direkt ins Hartz IV-System ab", so der Vorsitzende des DGB in Sachsen-Anhalt, Udo Gebhardt.

"Viele Betroffene waren entweder gar nicht oder weniger als die geforderten 12 Monate in den letzten zwei Jahren sozialversichert", erklärte Gebhardt. "Insbesondere befristet Beschäftigte und Leiharbeitskräfte können bei eintretender Arbeitslosigkeit die notwendigen Beitragszeiten meist nicht nachweisen."

"Im ersten Halbjahr 2009 waren 42.500 Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt direkt nach dem Job-Verlust auf Hartz IV angewiesen. Darunter waren 17.800 Erwerbstätige, die aus sozialversicherter Beschäftigung hilfebedürftig wurden, hinzu kommen Menschen aus Ein-Euro-Jobs und anderen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung," so Gebhardt.

"Die Lücken der Arbeitslosenversicherung sind einfach zu groß, wenn viele Menschen bei Jobverlust keine oder nur für kurze Zeit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und schnell auf staatliche Fürsorge verwiesen werden."

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Erwerbslose bislang mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben; vor der Hartz-Gesetzgebung betrug diese so genannte Rahmenfrist noch drei Jahre.Der DGB fordert deshalb, die Rahmenfrist für die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zu verlängern, um den Absturz in Hartz IV zu vermeiden.
"Viele instabile und befristet Beschäftigte könnten von Hartz IV verschont werden, wenn die gültige zweijährige Rahmenfrist für die notwendigen Beitragszeiten zumindest um ein Jahr verlängert würde", so Gebhardt.