Stellungnahme: Aktuelle Presseberichterstattung zum Thema „80-Jährige von Sparkasse überrumpelt“

von 26. Oktober 2017

Wir können nicht gänzlich ausschließen, dass es im Rahmen unserer Arbeit zu Kritik bzw. auch in Einzelfällen zu späterer Unzufriedenheit kommen kann. Dies nehmen wir stets zum Anlass, unsere gesetzten Qualitätsrichtlinien zu prüfen und ggf. natürlich auch zu verbessern. Sollte uns berechtigte Kritik erreichen, werden wir alles daran setzen, gemeinsam mit den Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Unser Haus setzt auf ganzheitliche Beratung, um die individuelle Situation der Kunden zu berücksichtigen und das passende Produkt zu finden. Wir gehen nicht davon aus, dass sich einzelne Finanzprodukte nur für bestimmte Kunden oder Altersgruppen eignen.

Ein Bausparvertrag kann auch für ältere Kunden sinnvoll sein und deren Wunsch entsprechen, einen solchen Vertrag abzuschließen. Der Bausparvertrag ist eine sichere Anlage mit derzeitig niedrigen Zinsen ohne spekulative Komponenten, allerdings gelangt fast jeder Rentner in den Genuss der Wohnungsbauprämie (8,8 % auf jährliche Zahlungen von bis zu 512 €). Das Guthaben oder der Darlehensanspruch aus dem Bausparvertrag (auch beides) können unkompliziert an Angehörige (im Regelfall Kinder oder Enkelkinder) übertragen werden (erworbene Bausparprämienansprüche bleiben erhalten), ein Bausparvertrag eignet sich außerdem für die Rücklagenbildung anlässlich eines Sterbefalls, um nur einige Vorteile eines Bausparvertrages für die ältere Generation aufzuzeigen.

Wir möchten anmerken, dass wir in diesem Jahr 10 Beschwerden zum Thema Beratung vorliegen hatten. Selbstverständlich prüfen wir jeden konkreten Einzelfall und versuchen, diesen zur vollständigen Kundenzufriedenheit zu lösen.

Sollte es in Einzelfällen tatsächlich dazu kommen, dass im Nachgang unsere Kunden unzufrieden mit den Anlageempfehlungen unseres Hauses sind, so bedauern wir das außerordentlich, bitten dies ausdrücklich zu entschuldigen und laden unsere Kunden gern zu einem klärenden Gespräch ein.

Bis zum Zeitpunkt der o.g. Veröffentlichung hat es keine entsprechende Anfrage der Verbraucherzentrale gegeben. Gleichzeitig möchten wir an dieser Stelle auch auf das Bankgeheimnis und die daraus resultierende Schutzwürdigkeit unserer Kundenbeziehungen verweisen und können aus diesem Grund den vorliegenden Fall nicht weiter kommentieren.

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Qualitäten von Beratungsgesprächen gerade im Finanzsektor sehr hoch sind. Dies wird u.a. mit dem Erfordernis der Dokumentation von Beratungsgesprächen auch schriftlich festgehalten, um noch im Nachgang die jeweiligen Beweggründe aus dem Kundengespräch analysieren zu können.

Stellungnahme von derSaalesparkasse