Teilsanierung Fahrbahn Burgstraße

von 17. Juli 2012

 Durch die Stadt Halle, Straßen- und Tiefbauamt, und die Hallesche Verkehrs AG ist die Sanierung der Burgstraße vom Knoten Seebener Straße/ Fährstraße bis zum Knoten Große Brunnenstraße geplant. Die Fährstraße und die Seebener Straße sind jedoch nicht gesperrt und können weiter befahren werden.Die Sanierung der Fahrbahn beinhaltet die Erneuerung der Gleisanlagen und den Neubau der Fahrbahn. Eine Erneuerung der Nebenanlagen ist nicht geplant.Durch die Versorgungsunternehmen EVH GmbH, HWS GmbH und die Telekom erfolgen Mitverlegungen von Kabeln und Leitungen, sowie Rückbaumaßnahmen bzw. werden Sanierungsarbeiten am vorhandenen Mischwasserkanal durchgeführt.Der erste Bauabschnitt der Baumaßnahme wird zwischen Fichtestraße und Seebener Straße/ Fährstraße und der zweite Bauabschnitt zwischen Fichtestraße und großer Brunnenstraße realisiert.Die Bauausführung erfolgt unter Vollsperrung mit Umleitungsführung für den Individualverkehr.Aus Richtung Kröllwitz wird der Verkehr großräumig über die Kröllwitzer Straße/ Seebener Straße/ Reilstraße umgeleitet. Aus Richtung Zentrum / Innenstadt wird der Verkehr über die Burgstraße und Riveufer (Einbahnstraßenregelung) in Richtung Kröllwitzer Straße umgeleitet. Der Straßenbahnbetrieb wird für den Zeitraum der Baumaßnahme unterbrochen, ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Für Anlieger und Gewerbetreibende im Bereich der Burgstraße Nr. 1 bis 6 und Nr. 68 bis 72 wird die Erreichbarkeit der Burgstraße durch Realisierung der Maßnahme in zwei Bauabschnitten über die Fichtestraße bzw. den Bartholomäusberg gewährleistet.Der Fußgängerverkehr auf den vorhandenen Gehwegen auf der West- und Ostseite wird immer möglich sein. Kurzzeitig kann es jedoch zu Sperrungen im Gehwegbereich für Kopflöcher und Anpassungsarbeiten kommen, diese Baumaßnahmen werden wechselseitig und kurzfristig durchgeführt.In Abstimmung mit dem Bauunternehmen werden dringend erforderliche Anlieferungen oder Andienungen während der Baumaßnahme weitestgehend ermöglicht. Auf Grund der kurzen Bauzeit von nur vier Wochen wurde der Bauablauf mit allen Beteiligten und der Verkehrsbehörde kritisch beleuchtet und diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Leistungen unter Auslastung der täglichen Arbeitszeit bis 22.00 Uhr zweischichtig zu realisieren sind. Einzelne, nicht lärmintensive Maßnahmen sollen darüber hinaus in den Nachtstunden ausgeführt werden, soweit die tägliche Arbeitszeit nicht ausreicht. Die anfallenden Nachtarbeitsstunden werden jedoch auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.Die Anlieger und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die im Zuge der Bautätigkeit zu erwartenden Behinderungen und Beeinträchtigungen gebeten.