Urteil wegen versuchten Mordes aus Eifersucht rechtskräftig

von 24. September 2015

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 11.04.2014 inder Wohnung seiner ehemaligen Verlobten in Halle in deren Abwesenheit einen31-jährigen Mann angegriffen hatte, der mit der ehemaligen Verlobten des Angeklagteneine Beziehung eingegangen war. Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagteaus Eifersucht den 31-Jährigen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen unddann angezündet und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen.

Das Opfer hatte Verbrennungen 2. und 3. Grades an ca. 47 % seiner Körperoberflächedavongetragen, außerdem unter anderem einen Lungenschaden. Aufgrund seinerschweren Verletzungen ist er nach den Feststellungen der Kammer nicht mehr in derLage sich selbst zu versorgen.Außerdem war das Feuer von dem Mann zunächst auf das Bett und dann auf das gesamteSchlafzimmer übergesprungen, der Brand musste durch die Feuerwehr gelöscht
werden.

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese Revision hat der Bundesgerichtshofnun durch einen nicht begründeten Beschluss vom 10.09.2015 als unbegründetverworfen (4 StR 295/15).

Das Urteil ist damit rechtskräftig.