13. Mai 2017 – 25 Jahre Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt

von 11. Mai 2017

Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,1Mrd.Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4Mrd. Euro tätigen. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Euro an Fördermitteln Bauausgaben von bis zu 8Euro generiert, ergibt sich ein Bauvolumen von über 24Mrd.Euro, welches durch die Städtebauförderung im Land seit 1991 aktiviert worden ist. Die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der recht- und zweckmäßigen Verwendung obliegt dem Landesverwaltungsamt.

Seit 3 Jahren wird der Tag der Städtebauförderung mit zahlreichen Veranstaltungen begangen. Im Vorfeld des diesjährigen Tages der Städtebauförderung zogen der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, und die für die Städtebauförderung zuständige Abteilungsleiterin, Gabriele Neugebauer, Bilanz zur Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt. Dabei betonte Präsident Pleye: „Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse können überall besichtigt werden. Und in den über 25 Jahren, in denen das Landesverwaltungsamt und seine Vorgängerbehörden für diese Förderprogramme zuständig ist, musste noch nie auch Geld ungenutzt zurückgegeben werden. Sollte eine Kommune Fördermittel nicht wie geplant verwenden können, werden die Mittel anderen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, die ihre fertigen Projekteplanungen schon in der Schublade bereitliegen haben.“

2016 wurden Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro ausgereicht. Für das Programmjahr 2017 stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 51,273 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln des Landes können damit insgesamt 97,93 Mio. Euro für die Stadterneuerung in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Wo die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, hängt natürlich immer auch von der Verfügbarkeit der kommunalen Eigenmittel ab. Schwerpunkte der Städtebauförderung in den nächsten Jahren werden Maßnahmen zur energetische Sanierung, Lösungen für demografische und demoskopische Entwicklung (Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen, bezahlbarer Wohnraum, Aufzugsprogramme) sowie Beiträge zur sozialen Integration sein.

Hintergrund:

Zum Tag der Städtebauförderung

Am 13. Mai 2017 findet zum dritten Mal der jährlich wiederkehrende, bundesweite „Tag der Städtebauförderung“ statt. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in diesem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Auf der Homepage www.tag-der-staedtebaufoerderung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nehmen mit zahlreichen Veranstaltungen am Tag der Städtebauförderung teil und geben Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Städtebauförderung zu besichtigen. Die teilnehmenden Kommunen und deren Programme sind auf der Homepage zu erfahren.

Die wichtigsten Städtebauförderungsprogramme:

Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne

Mit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten.

Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786Mio.Euro.

Förderquote: 80 % – Bundesmittel: 40%

– Landesmittel: 40%

– Eigenmittel Kommunen: 20%

Anzahl geförderter Kommunen: 34, z. B.:

– Quedlinburg

– Halberstadt

– Naumburg

Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost – Aufwertung

Gefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden.

Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % bis 100% – Bundesmittel: 33,3%

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: bis 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 45 (alle Mittelzentren), z. B.:

– Merseburg

– Wittenberg

– Stendal

Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost – Rückbau

Mit den Fördermitteln des Rückbaus werden der Abriss und der Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert. Der Abriss vorwiegend an den Rändern der Städte geht dabei mit der Aufwertung der Stadtzentren einher. So wird dem Problem der schrumpfenden Städte entgegengewirkt.

Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 269Mio.Euro.

Förderquote: 100 % – Bundesmittel: 50%

– Landesmittel: 50%

– Eigenmittel Kommunen: 0%

Anzahl geförderter Kommunen: 45, z. B.:

– Magdeburg

– Bitterfeld/Wolfen

– Sangerhausen

Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich

Dieses eigens vom Land ins Leben gerufene und deshalb ohne Bundesmittel finanzierte Programm half insbesondere den kleineren Städten des Landes bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, die für das Bund-Länder finanzierte „klassische“ Programm zu klein waren. Das Programm ist bereits ausgelaufen.

Seit 1992 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 113Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % – Bundesmittel: 33,3 %

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 84, z. B.:

– Löbejün

– Jeßnitz

– Allstedt

Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt

Gefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.

Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % – Bundesmittel: 33,3 %

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 15, z. B.:

– Bernburg

– Wernigerode

– Halle

Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)

Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.

Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % – Bundesmittel: 33,3 %

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 21, z. B.:

– Hettstedt

– Naumburg

– Köthen

Förderung von kleineren Städten und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSG)

Seit 2010 werden Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Die Mittel sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.

Seit 2010 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 30Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % – Bundesmittel: 33,3 %

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 33, z. B.:

– Bad Dürrenberg

– Nienburg

– Gröningen

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Die nationalen Städtebauförderungsmittel wurden bereits aus zwei sogenannten EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 verstärkt. So konnten erhebliche Mittel zur Aufwertung unserer Innenstädte verwendet werden.

Auch in der derzeit laufenden Strukturfondsperiode sollen EFRE-Mittel für die Kofinanzierung der nationalen Stadtumbaumittel verwendet werden.

Seit 2000 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 193,5Mio.Euro.

Förderquote: 50 % bis 79 % – EFFRE-Mittel: 50 % bis 79 %

– Bundesmittel: 7% – 20 %

– Landesmittel: 7 % – 20%

– Eigenmittel Kommunen: 7 % bis 16,67 %

Anzahl geförderter Kommunen: 37 (2000 – 2006)

70 (2007 – 2013)

10 (2014 – 2020)

z. B.:

– Augusteum Wittenberg

– Domplatz Magdeburg

– Jugendherberge Halle

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Gefördert werden hier städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen zur Behebung städtebaulicher Missstände bzw. zur erstmaligen oder neuen Entwicklung eines Gebietes. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren städtebaulichen Fördergebieten insbesondere Maßnahmen wie Neugestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und von Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baumaßnahmen (private Baumaßnahmen und kommunale Baumaßnahmen) durchzuführen.

Das Förderprogramm läuft aus. In diesem Jahr werden letztmalig Fördermittel dafür ausgezahlt.

Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: rund 980Mio.Euro.

Förderquote: 66,6 % – Bundesmittel: 33,3 %

– Landesmittel: 33,3 %

– Eigenmittel Kommunen: 33,3 %

Anzahl geförderter Kommunen: 86, z. B.:

– Gerbstedt

– Halberstadt

– Köthen

Das Programmjahr 2016

Die Städtebaufördermittel werden jährlich bewilligt. Die letzten Bewilligungen sind im Programmjahr 2016 mit einem Volumen an Bundes- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro erfolgt. Mit den Fördermitteln des Programmjahres 2016 werden wichtige Bauprojekte der Kommunen im Land umgesetzt. Hier können nur einige wenige Projekte beispielhaft genannt werden:

  • Bad Dürrenberg

    • Umbau des Käthe-Kollwitz-Heims zum gesamtstädtischen Rathaus

  • Bernburg

    • Eulenspiegelturm

  • Burg

    • Vorbereitung der LAGA 2018

  • Halle

    • Freiflächengestaltungen Steintorplatz

    • Vorbereitung für die Sanierung der Scheibe C in Halle-Neustadt

    • Fortführung der Errichtung des „Sportparadies“ am Böllberger Weg

  • Freyburg

    • Sanierung von Trockenmauern

  • Weißenfels

    • Neugestaltung des Marktplatzes

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt