Härtefallkommission: Innenminister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht 2018 vor

Härtefallkommission: Innenminister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht 2018 vor
von 9. Mai 2019

Im Jahr 2018 wurden durch die Kommissionsmitglieder 19 Anträge gestellt, die insgesamt 50 Personen betrafen; davon acht Familien mit insgesamt 27 minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer der betroffenen Personen waren Armenien (fünf), die Russische Föderation (vier), das Kosovo und Mali (je zwei).

Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission im vergangenen Jahr waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen (ca. 42 %) war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.

Im Jahr 2018 beriet die Härtefallkommission in sechs Sitzungen über insgesamt elf Anträge abschließend (Von den 19 gestellten wurden acht Anträge zuvor zurückgezogen).

Bei zwei Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen. Innenminister Stahlknecht entsprach allen Ersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren sechs Personen begünstigt, davon eine Familie mit drei minderjährigen Kindern. Herkunftsländer der von den Anordnungen begünstigten Personen waren Albanien und Pakistan.

Darüber hinaus wurden sechs Härtefallanträge noch vor oder nach der Beratung in der Kommission zurückgezogen, da Aufenthaltserlaubnisse auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt werden konnten.

Die Kommissionsvorsitzende, Monika Schwenke, führte hierzu aus: „In einigen Fällen wurde im Rahmen der ausführlichen Diskussion der Anträge festgestellt, dass es keiner Entscheidung der Härtefallkommission bedarf, da entsprechende Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls die Möglichkeit eines weiteren Aufenthalts eröffnen. Die Härtefallkommission soll als letzte Instanz in besonders gelagerten Einzelfällen tätig werden, um unzumutbare Härten für Flüchtlinge abzuwenden. Dieser Verantwortung ist sich die Kommission jederzeit bewusst.“

Minister Stahlknecht ergänzte: „Im Aufenthaltsgesetz finden sich inzwischen rechtliche Rege-lungen, wie z. B. die Möglichkeit der Erteilung einer sogenannten Ausbildungsduldung, um integrationswilligen Flüchtlingen einen vorübergehenden Verbleib im Bundesgebiet zu ermöglichen. Da aber keine rechtliche Regelung für alle Lebenslagen Vorsorge treffen kann, braucht es auch weiterhin eine Institution wie die Härtefallkommission. Für die mit großer Sach- und Fachkompetenz ehrenamtlich geleistete Arbeit spreche ich den Mitgliedern meinen Dank aus.