Normalität beim Mindestlohn – Untergangsszenarien sind ausgeblieben

von 13. Januar 2015

„Dabei zeichnet sich schon heute ab, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 kein Jobkiller ist“, sagteStefan Körzell. „Im Gegenteil: Laut einer aktuellen Untersuchung planen deutlich mehr Unternehmen insbesondere im Dienstleistungssektor, in den nächsten Monaten ihr Personal eher aufzustocken.“ Zahlreiche sogenannte Experten hatten seit Monaten vor der Einführung des Mindestlohns gewarnt. „Die gelebte Realität sieht anders aus“, soKörzell. „Die Zahlen zeigen eher eine Normalität mit dem Mindestlohn. Hier müssen sich manche Leute fragen lassen, wieviel Eigeninteresse in manche Prognose geflossen ist.“ Er verwies dabei auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das für Ende 2014 in keiner Branche einen ungewöhnlichen Anstieg der Arbeitssuchend-Meldungen ergeben hatte.

Die Einschätzung teilt auchKatrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende. „Wir sehen schon heute, dass die Untergangsszenarien ausgeblieben sind. Rund 3,7 Mio. Beschäftigte werden vom Mindestlohn profitieren, darunter auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt.“ Budde begrüßte, dass es endlich auch in Deutschland eine Lohnuntergrenze gebe. „Wer Vollzeit arbeitet muss davon leben können. Das ist ein Prinzip, das endlich auch bei uns gilt.“

Buddebezeichnete den Mindestlohn zudem als wichtigen Baustein für die weitere Entwicklung des Landes. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn Sachsen-Anhalt kommt nicht voran, wenn es auf Lohndumping setzt.“ Damit würden keine Leute im Lande bleiben oder hierher kommen. „Wir brauchen gute Arbeit statt Dumpinglöhne“, fordertedieSPD-Chefin. „Sachsen-Anhalt als Billiglohnland hat ausgedient.“

Budde und Körzellforderten zudem eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns. „Die Einführung ist das eine, aber wir müssen darauf achten, dass der Mindestlohn nicht umgangen wird.“ Dabei bedarf es auch der Aufklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit sie sich über ihre Rechte informieren können, bietet der DGB bis zum 31. März unter 0391/4088003 eine Mindestlohn-Hotline an, bei der sich Ratsuchende Hilfe holen können.