Novellierung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt

von 13. November 2014

„Mit der heutigen Gesetzesverabschiedung steht fest: Die analogterrestrische Rundfunkverbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) wird weiter ermöglicht. Damit verwandeln sich die UKW-Radios im Lande zum Jahreswechsel nicht reihenweise in Elektronikschrott. Künftig richtet sich ein möglicher Umstieg auf Digitalradio nach dem Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer.

Die Gesetzesnovelle stärkt und gibt Planungssicherheit für unsere Landessender SAW und Brocken/89.0 RTL für die nächsten 10 Jahre undentlastet lokale und regionale Rundfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt, wenn eine Heranführung des Sendesignals an einen Einspeisepunkt des Kabelnetzes nur außerhalb ihres eigentlichen Verbreitungsgebietes möglich ist.“