Verteidigung des Streikrechts wird Thema im Landtag

von 1. Juni 2015

Die Fraktion geht davon aus, dass Tarifeinheit sinnvoll ist, allerdings muss sie von den Gewerkschaften selbst hergestellt werden, nicht auf gesetzlichem Wege. Aufgabe der Politik muss es vielmehr sein, die Rechte der Beschäftigten zu stärken. Auf der Agenda stehen hier die vollständige Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten, die Einschränkung unfreiwilliger Teilzeitarbeit oder die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.

Aus Sicht der Fraktion ist die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie nicht durch Streiks, sondern vor allem durch die Tarifflucht von Arbeitgebern gefährdet, die den Arbeitgeberverband entweder verlassen oder ohne Tarifbindungspflicht in ihm verbleiben.

Die Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, im Bundesrat gemeinsam mit anderen Landesregierungen für gesetzliche Vorgaben einzutreten, die einer weiteren Zergliederung der Unternehmen und der damit einhergehenden Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenwirken.

Verantwortlich für die Erosion des Tarifsystems ist nicht die bestehende Tarifpluralität, sondern vielmehr das Aufweichen von Flächentarifverträgen, Tarifflucht, Mitgliedschaften ohne Tarifbindung, Ausgliederungen und das Ausweichen auf Werk- und Zeitverträge. Die Landesregierung steht daher in der Pflicht, dieser Zersplitterung auch in Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken – durch entsprechende gesetzliche Vorhaben, Verordnungen und über Gespräche mit den Tarifpartnern. Gesetze wie das Landesvergabegesetz oder die Richtlinien zur Wirtschaftsförderung sind entsprechend anzupassen.

Das vom Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz untergräbt die Koalitionsfreiheit auf Arbeitnehmerseite und unterhöhlt das durch die Verfassung geschützte Streikrecht – das darf nicht widerstandslos hingenommen werden, und hier ist endlich auch ein klares Bekenntnis der Landesregierung erforderlich.