Vorgriffszahlungen bei Besoldung und Versorgung im November möglich

von 19. Oktober 2017

Die Übernahme des Tarifergebnisses für öffentlich Beschäftigte, wirkungs- und zeitgleich, auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wird im Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften geregelt. Der Entwurf des Änderungsgesetzes (LT-Drs. 7/1824) wurde im Landtag in erster Lesung im September in die Ausschüsse verwiesen.

Finanzminister Schröder: „Für mich war es heute wichtig, dass der Finanzausschuss meinem Vorschlag gefolgt ist, die Zeit drängt jetzt. Hinsichtlich der jährlichen Sonderzahlung befürworte ich zudem eine gesetzliche Regelung, die noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Diese könnte in der nächsten Landtagssitzung beschlossen werden, so dass die Auszahlung bereits Ende November geschehen könnte. Damit wird eine weitere Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt.“

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist unter „Öffentliche Verwaltung“ festgehalten:

Das Rückgrat des Öffentlichen Dienstes ist sein Personal. Nur mit motivierten Mitarbeitern kann die Verwaltung unseres Landes für die Bürgerinnen und Bürger erfolgreich arbeiten. Um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherzustellen, werden wir den öffentlichen Dienst schrittweise attraktiver ausgestalten.

Hierzu ändern wir die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften insbesondere wie folgt:

· Die Beamtenbesoldung wird noch in 2016 im Haushaltsvollzug entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation angepasst.

· Die Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe und die Heilfürsorge wird zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen.

· Als Jahressonderzuwendung wird ab dem Jahr 2017 eine Pauschale für die Besoldungsgruppen

o bis A 8 von 600,00 Euro,

o ab A 9 von 400,00 Euro sowie

o für Anwärter und Versorgungsempfänger von 200,00 Euro gezahlt

Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt.