Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt?

von 27. Januar 2015

Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.

Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Rechtsgrundlageder Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlosseneMikrozensusgesetz(BGBl. I S.1350),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBI. I S.2578).

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der FragenAuskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch dievollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigenErhebungsbeauftragtenkündigen ihren Besuch bei rund 12000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sindzu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenenEinzelangaben unterliegennach den gesetzlichen Bestimmungender Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. DieAuskünfte werdennach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamtanonymisiert.

Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungs-beauftragten mündlich beantwortet werden.

Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2015 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.