Mehrkosten von vier Millionen Euro für Asylbewerber

von 23. Juli 2012

(dpa) Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber kostet Sachsen-Anhalt bis zu mehrere Millionen Euro jährlich. Hierzulande profitierten voraussichtlich etwa 3000 Asylbewerber und Geduldete von dem Richterspruch, teilte das Innenministerium am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Magdeburg mit. Nach einer ersten Überschlagsrechnung beliefen sich die Mehrkosten auf 3,5 bis 4 Millionen Euro pro Jahr. Sie würden vom Land getragen. Es erstatte den Landkreisen und kreisfreien Städten alle Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber. Am vergangenen Mittwoch hatten die obersten Richter in Karlsruhe entschieden, dass die derzeitigen Leistungen für Asylbewerber gegen die Menschenwürde verstoßen. Während der Regelsatz für einen Hartz-IV-Empfänger 374 Euro beträgt, sind es für Flüchtlinge nur 224 Euro. Die Richter ordneten eine Übergangsregelung an: Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen demnach in etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe. Betroffen sind bundesweit rund 130 000 Menschen. Die Bundesregierung will rasch eine Neuregelung auf den Weg bringen.