Müllbergwerk Teutschenthal: Vorwürfe laut GTS unbegründet

von 17. August 2010

Hat die Betreiberfirma der Kaligrube in Teutschenthal GTS gegen Berg- und Umweltrecht verstoßen? Genau diesen Vorwurf erhob in der vergangenen Woche das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Mindestens 6000 Tonnen ungenehmigter Aschen seien in den Dickstoffversatz gegangen, hieß es.

Nun wehrt sich GTS gegen die “geschäftsschädigenden Äußerungen” und Vorwürfe des Amtes. Der Vorwurf der illegalen Abfallentsorgung erweise sich nach einer eigenen Überprüfung als unbegründet, heißt es in einer Mitteilung. Zugleich kommt aber auch eine Relativierung: “Jedenfalls scheint es, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Geschäftsführung der GTS auszuschließen ist“, heißt es. Deshalb habe man der Geschäftsführung von GTS ausdrücklich das Vertrauen ausgesprochen. Für das Ruhen der Geschäftsführerbefugnisse und Einsetzung eines neuen Geschäftsführers bestehe keinerlei Veranlassung mehr.

Für den Betrieb der Anlage in Teutschenthal liegen nach Auffassung von GTS sämtliche erforderlichen Genehmigungen vor. Auch die vom Ministerium angesprochenen Filterstäube aus weiteren Müllverbrennungsanlagen seien ausweislich der Genehmigungen für die Verfüllung zugelassen und als bergwerkstauglich geprüft. Bei dem vom LAGB beanstandeten Vorgang handelt es sich darum, dass probeweise jeweils ein zugelassener Filterstaub aus den Anlagen (Düsseldorf, München, Brescia) durch einen vergleichbaren zugelassenen Filterstaub nach genauer Prüfung der Eigenschaften ersetzt wurde. Dies alles geschah im Rahmen der behördlich zugelassenen Rezepturen. In Teutschenthal werden verschiedene Aschen vermischt und unter Tage gepumpt. Dort sollen sie sich verfestigen und dem Bergbau Sicherheit vor Gebirgsschlägen bieten. Das LAGB sei nach GTS-Angaben über den Versuch mit einzelnen Filterstäuben aus anderen Anlagen unterrichtet gewesen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt hat daher aus Sicht von GTS ohne genaue Prüfung der Vorwürfe nicht nur eine Vorverurteilung in dem konkreten Verfahren vorgenommen, sondern darüber hinaus unzulässige Schlussfolgerungen über die Zuverlässigkeit der Gesellschafter und eine zukünftige Zusammenarbeit des Landes mit den Gesellschaftern gezogen. „Die Gesellschaft wird sich hiergegen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.“ erläuterten die Gesellschafter heute. „Wir sind betroffen und enttäuscht darüber, dass die Angelegenheit offenbar zum Wahlkampfthema gemacht werden soll.“