Pazifisten ins Kreiswehrersatzamt

von 26. November 2002

Über vier Jahre üben die Beisitzer eine verantwortungsvolle, Tätigkeit im öffentlichen Leben aus. Im Rahmen dieser Aufgabe wird über die Berechtigung von Wehrpflichtigen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mitbestimmt. Die Beisitzer müssen Deutsche sein, das 32. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen zum Amt eines Jugendschöffen erfüllen. Sie sollen über die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und in der Jugenderziehung erfahren sein. Interessenten können sich bis zum 30. November schriftlich unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf/ausgeübte Tätigkeit, Wohnanschrift und Telefonnummer an den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Halle (Saale), Schopenhauerstraße 4, 06114 Halle (Saale) wenden. Für Auskünfte steht der Fachbereich unter Ruf 221-5685 zur Verfügung. (Quelle: Stadt Halle)