Sachsen-Anhalt und der Kormoran

von 16. Februar 2012

Sachsen-Anhalt vs. Kormoran

Sachsen-Anhalt will Maßnahmen gegen den Kormoran ergreifen. Im vergangenen Jahr gab es im Land etwa 1100 Brutpaare, zu Spitzenzeiten im Winter können es bis zu 6.000 Vögel werden. Der weit überwiegende Teil der Tiere konzentrierte sich dabei auf 9 Brutkolonien. Und genau das hat negative Auswirkungen auf die Fischbestände, vor allem auf Äschen und Barben.

Im Umweltausschuss hat die Landesregierung nun Maßnahmen angekündigt, eine Kormoranverordnung ist vorgesehen. „Die bisherigen Einzelfallregelungen zur Bestandsregulierung der Kormorane haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um eine Gefährdung bedrohter Fischarten zu verhindern“, Jürgen Barth, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir brauchen also Regelungen, die sowohl dem Schutz der Kormorane, als auch dem Schutz bedrohter Fischarten gerecht werden.“

Der Grüne Landtagsabgeordnete Dietmar Weihrich sieht das anders. „Eine zusätzliche Kormoran-Verordnung ist nicht erforderlich“, sagt er. Die bestehenden Möglichkeiten würden ausreichen, um das Kormoranproblem in den Griff zu bekommen. „Bereits jetzt werden Abschussgenehmigungen großzügig erteilt. Um wirksam zu werden, müssen diese Genehmigungen auch konsequent umgesetzt werden.“ Die Anhörung im Landtag habe gezeigt, dass nur ein geringer Teil der genehmigten Abschüsse auch tatsächlich erfolgt. „Eine Kormoranverordnung würde an diesem Fakt nichts ändern. Über den Abschuss hinausgehende Maßnahmen wie die Zerstörung der Gelege sind aus rechtlichen und ethischen Gründen sehr problematisch.“ Weihrich weist zudem darauf hin, dass die Kormorane unter Naturschutz stehen. Statt nur einseitig die Kormorane als Ursache zu sehen, brauche das Land stattdessen eine ausgewogene Lösung zwischen dem Schutz der Fischarten und dem des Kormorans. Hierzu „sind parallel auch andere Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört zentral die Umsetzung der EU-Wasserrahmen- und der FFH-Richtlinie. Dann würde die Fischpopulation ansteigen – und könnten einzelne Gewässer nicht von den Kormoranen bedroht werden.“