Diebin geht ins Gefängnis – 2400 Euro Strafe kann nicht bezahlt werden

von 28. September 2020

Ein Abgleich im polizeilichen Informationssystem ergab zudem, dass gegen die 31-jährige Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg vorlag. Im Juni vergangenes Jahr wurde sie durch das Amtsgericht Schleswig wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 2400 Euro oder zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, erging der Haftbefehl. Die Frau wurde verhaftet und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem muss sie sich nun auch wegen des Hausfriedensbruchs und Diebstahls verantworten.