Kein Wildtierverbot in Halle!

von 26. Juli 2017

An den Oberbürgermeister
der Stadt Halle
Herrn Dr. Bernd Wiegand
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Dr. Wiegand,

das Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ ist ein ehrenamtlicher Zusammenschluss biologisch interessierter Zirkusliebhaber. Unser Ziel ist der Erhalt des Kulturguts Zirkus mit Tieren unter Maßgabe bester Tierhaltungsstandards. Bereits im Vorfeld des Gastspiels des Circus Krone in Ihrer Stadt haben wir uns daher mit einem Offenen Brief an Sie gewendet. Uns ist bekannt, dass die Tierrechtsorganisation PETA sämtliche Gastspiele des Circus Krone zum Anlass nimmt, die Stadtverwaltungen zu einem kommunalen Wildtierverbot für Zirkusbetriebe aufzufordern. Daher möchten wir in diesem zweiten Schreiben gerne auf die Thesen von PETA eingehen. PETA behauptet, die Zulässigkeit kommunaler Wildtierverbote sei rechtlich geklärt. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Die Haltung von Wildtieren im Zirkus wird durch das Tierschutzgesetz und die Zirkus-Leitlinien auf Bundesebene geregelt. Kommunale Wildtierverbote stehen zu den Regelungen des Bundes im Widerspruch und sind deshalb nicht akzeptabel.

In erster Instanz haben die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Chemnitz, Hannover und Schwerin kommunale Wildtierverbote bereits für rechtswidrig erklärt, und zwar mit der Begründung, dass diese Verbote den Kompetenzbereich der Kommunen übersteigen und einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen. Die Oberverwaltungsgerichte in Lüneburg und Greifswald haben kürzlich in höherer Instanz diese Auffassung bestätigt. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar, und auf Grund ihrer einzelfallübergreifenden Begründung ist davon auszugehen, dass sie Präzedenzfälle darstellen werden. Dem gegenüber steht lediglich ein einziges erstinstanzliches Urteil, das ein Wildtierverbot in Erding bestätigt hatte. Die Rechtsprechung ist damit eindeutig gegen kommunale Wildtierverbote
gerichtet.

Urteil Chemnitz:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Beschluss-des-VerwGChemnitz-v.-30.07.2008.pdf

Urteil Darmstadt:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Beschluss-des-VerwGDarmstadt-vom-19.02.13.pdf

Urteil Hannover:
http://www.verwaltungsgerichthannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kommunales-wildtierverbot-fuerzirkusauffuehrungen-ist-rechtswidrig-150172.html

Urteil Lüneburg:
http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/rechtswidrigkeit-des wildtierverbots-fuer-zirkusauffuehrungen-in-hameln-vom-oberverwaltungsgerichtbestaetigt-
151691.html

Urteil Schwerin:
http://www.schwerin-lokal.de/verwaltungsgericht-kippt-wildtierverbot/

Urteil Greifswald:
http://www.schwerin-lokal.de/schwerin-unterliegt-vor-oberverwaltungsgericht/

Die Urteile folgen in der Sache einem Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Ronald Steiling von der renommierten Kanzlei Graf von Westfalen, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen:

Gutachten Dr. Ronald Steiling:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Rechtswidrigkeitkommunaler-
Wildtierverbote-Kanzlei-Graf-von-Westphalen.pdf

PETA behauptet, Wildtierhaltung im Zirkus sei systemimmanent Tierquälerei Zur Begründung verweist PETA auf die hessische Bundesratsinitiative für ein Wildtierverbot vom Februar 2016. Zunächst ist festzustellen, dass sich der Bundesrat überhaupt nur auf einen Teil der Tierarten bezieht, deren Verbot PETA beabsichtigt. So sind Raubtiere, die sich nach Stand der Tierverhaltensforschung sehr gut für die Haltung in menschlicher Obhut eignen, von der Argumentation ausgenommen. Generelle Wildtierverbote lassen sich nach dieser Quelle demnach keineswegs begründen.
Zum anderen ist auch die Argumentation der Bundesratsinitiative höchst zweifelhaft. Als sich im Jahre 2015 die Initiative bereits abzeichnete, wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit einem Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig:

„Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängige Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von ,,Wildtieren” im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt bzw. das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist.“

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (24. 09. 2015): Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 – 3000 – 123/25.

http://www.bundestag.de/blob/405890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf

Zu einem ähnlichen Resultat kam im übrigen bereits zuvor in Großbritannien eine von der Regierung
eingesetzte Kommission:
„The Academic Panel concluded that there appears to be little evidence to demonstrate that the welfare of animals kept in travelling circuses is any better or worse than that of animals kept in other captive environments.“
Radford, Mike (2007): Wild animals in travelling circuses, The report of the chairman of the circus working group, Department for the Environment Food and Rural Affairs (DEFRA), UK.
http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20141204172450/http://archive.defra.gov.uk/foodfar
m/farmanimal/welfare/documents/circus-report.pdf

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Umweltausschuss des Bundestags am 20. 06. 2017 einen Antrag der Linken für ein bundesweites Wildtierverbot mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zurückgewiesen hat. Damit ist die Bundesratsintiative gescheitert.

Meldung des Verbands deutscher Circusunternehmen (VDCU) zur Entscheidung des Umweltausschusses:
https://www.facebook.com/vdcuev/posts/935672623240879

Bereits zweimal sind fast identische Vorstöße des Bundesrats vom Bundestag abgelehnt worden, und zwar im Jahre 2003 unter der rot-grünen und im Jahr 2011 unter der schwarz-gelben Bundesregierung. PETA behauptet, zwei Drittel der Deutschen würden repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus unterstützen.

Zunächst bezweifeln wir die Glaubwürdigkeit solcher Umfragen, da deren Ergebnis immer von der Fragestellung abhängt. Wir möchten hier z. B. an den enormen Erfolg erinnern, den der Circus Krone im vergangenen Herbst bei seiner Tournee durch Bayern hatte (u. a. in Neustadt, Coburg, Lauf, Gunzenhausen, Bayreuth, Amberg, Regensburg). Innerhalb weniger Wochen besuchten Zehntausende die Vorstellungen des wildtierreichsten Zirkus in Deutschland (Elefanten, Löwen, Tiger, Seelöwen, Zebras, Papageien). Allein in Lauf an der Pegnitz zählte man ca. 30.000 Zuschauer. Da Circus Krone seine Wildtiere in der Werbung groß herausstellt, kann man davon ausgehen, dass sich diese Menschen bewusst für einen Besuch in einem traditionellen Zirkus mit Wildtieren entschieden haben.

Auf unserer Facebook-Seite haben wir diesen Erfolg dokumentiert. Beispielhaft verweisen wir auf die Fotos vom Gastspiel in Gunzenhausen:
https://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere/posts/1437843846232316

Auch die anderen Tierzirkusse konnten im Herbst 2016 große Erfolge verzeichnen. Selbst wenn die Umfrageergebnisse die wahren Verhältnisse abbilden würden, kann man damit nicht die Einführung von Tierverboten begründen. Wildtiere im Zirkus könnten nur dann verboten werden, wenn ihre Haltung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde. Doch dies ist ganz offensichtlich nicht der Fall (siehe oben).

PETA behauptet, Videoaufnahmen würden Tierquälerei beim Circus Krone beweisen Die Videos der Tierrechtler sind immer nur Momentaufnahmen, die eine Szene von wenigen Sekunden zeigen, ohne zu berücksichtigen, was davor und danach geschah. Hinzu kommt, dass die Videos häufig bearbeitet worden sind, z. B. durch die Erhöhung der Ablaufgeschwindigkeit, durch mehrmaliges Wiederholen der gleichen Sequenz, durch Unterlegen einer dramatischen Tonkulisse oder durch andere Tricks. Die Videos sind deshalb in keiner Weise geeignet, Tierquälerei zu beweisen.

Wer den rollenden Zoo des Circus Krone besucht, findet ganz andere Verhältnisse vor, als uns die Tierrechtler mit den Videos glauben machen wollen. So kann man bei den Tieren des Circus Krone jeder Zeit zahlreiche Anzeichen des Wohlbefindens beobachten. Auch das harmonische Miteinander zwischen Mensch und Tier wird immer wieder sichtbar. Dies kann man nicht nur vor Ort nachvollziehen, sondern auch in den Videos des Lacey-Funds, die die Verhältnisse im rollenden Zoo des Circus Krone realistisch wiedergeben:

Videos auf der Homepage des Lacey-Funds:
http://www.lacey-fund.com/de_DE/videos/

Videos auf der Facebook-Seite des Lacey-Funds :
https://www.facebook.com/lacey.fund/videos

PETA behauptet, Veterinärämter hätten in den vergangenen Jahren wiederholt „gravierende Missstände“ bei der Tierhaltung im Circus Krone festgestellt Diese Behauptung ist falsch! In der 113 Jahre langen Geschichte des Circus Krone gab es nur einmal ein Bußgeldverfahren – wegen zwei kleinen Unregelmäßigkeiten in der Tierhaltung, die bei einem Kontrollgang im Jahre 2006 festgestellt wurden. Ansonsten wurde dem Circus Krone in den letzten Jahren von den kontrollierenden Amtstierärzten unzählige Male eine einwandfreie Tierhaltung attestiert, wie man in den Tierbestandsbüchern des Unternehmens nachlesen kann. Der „Ostholsteiner Anzeiger“ (OHA) hat vor zwei Jahren PETA darum gebeten, die oben erwähnten Vorwürfe zu untermauern. Das Ergebnis konnte man im Ostholsteiner Anzeiger vom 26. 08. 2015 nachlesen:
Der OHA bat PETA, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Ein Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

Ostholsteiner Anzeiger (26.08.2015):
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigtund-diskriminiert-id10546091.html

Fazit: PETA konnte seine Vorwürfe gegenüber Circus Krone nicht belegen!

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Burow, Dirk Candidus,
Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“

Weitere Informationen:

Websites:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de
http://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere

Text „Widerlegung der häufigsten Argumente der Circusgegner“ auf unserer Homepage:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/tr_argumente.htm

Text „Wissenschaftler verteidigen den traditionellen Circus mit (Wild-)tieren“ auf unserer Homepage:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/argument12.htm

Video über die Tierhaltung im Circus Krone:
https://www.youtube.com/embed/bUwfFfWfqto?rel=0[&]showinfo=0