Antrag auf Aufbauhilfe noch bis Jahresende möglich

von 24. September 2014

Durch die Förderung können 80 Prozent der Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Schäden durch das Hochwasser 2013 erstattet werden. In Härtefällen ist sogar ein Zuschuss von 100 Prozent möglich. Bereits gewährte Hilfen aus dem Programm „Soforthilfe Hochwasser 2013“ werden jedoch angerechnet. Voraussetzung ist aber in jedem Fall die Einholung von drei Angeboten.

Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden, danach ist eine Beantragung nicht mehr möglich.
Weitere Informationen sind unter:www.ib-sachsen-anhalt.deerhältlich.