Modernisierung, Umgestaltung und Jahresgebühr in der Stadtbibliothek

von 16. Juli 2004

Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 26. Mai 2004 zur Einführung einer jährlichen Ausleihgebühr ist Halle in den Kreis der Städte eingetreten, die zum Teil schon seit Jahren eine Nutzungsgebühr erheben. Die Jahresgebühr ist kein Eintrittsgeld, sondern ein pauschaler Kostenbeitrag für die Ausleihe außer Haus. Auf den ersten Blick wird mancher dies nur als neue Belastung für die Bevölkerung empfinden. Jedoch stellt die Jahresgebühr, die bei der ersten Entleihung entrichtet werden muss und für 12 Monate gilt, keine unzumutbare Härte dar. Ganz im Gegenteil gibt es eine Reihe von positiven Effekten: 50 Prozent der Einnahmen aus der Jahresgebühr dürfen von der Stadtbibliothek künftig zum Kauf neuer Bücher, CDs und anderer Medien verwendet werden. Damit tragen die Nutzerinnen und Nutzer ganz direkt dazu bei, dass die Bibliothek besser als zuvor auf aktuelle Angebote reagieren kann. Auch bei den naturgemäß wenig beliebten Versäumnisgebühren wird ab 1. September 2004 eine Änderung wirksam werden: In der ersten Woche muss nur noch 1 € pro entliehenem Buch, CD usw. bezahlt werden, ab der zweiten Woche sind es dann 3 €. Die Einnahmen aus den Versäumnisgebühren setzt die Stadtbibliothek künftig sogar zu 100 Prozent für den Ankauf von aktueller Literatur aus allen Wissensgebieten und von anderen Medien ein. Sicher werden einige säumige Leserinnen und Leser, die den Abgabetermin nicht beachtet haben, die dann fällige Zahlung besser verschmerzen können, wenn sie ihre Gebühr vielleicht in Gestalt eines Wunschtitels im Katalog oder im Regal wieder finden. Quelle: halle.de Hier gibt es Details