Sanktionen gegen 13.400 Harz-IV-Empfänger

von 2. November 2011

In Sachsen-Anhalt werden immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Nach Angaben der Landesarbeitsagentur wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 durch die Jobcenter bislang 13.400 Sanktionen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ausgesprochen. Im Vergleich zu den ersten vier Monaten des Jahres 2010 ein Anstieg um 3,0 Prozent. Im April 2011 wurden insgesamt 3.000 Sanktionen neu festgestellt und die Leistungen gekürzt.

„Prinzipiell geht es uns nicht darum, Menschen zu bestrafen. Die Sanktionen betreffen lediglich einen geringen Teil der Leistungsempfänger und auch nur jene, die sich den Vermittlungsbemühungen entziehen“, sagt Kay Senius, Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen.

Zu den häufigsten Sanktionen gehören Meldeversäumnisse beim Jobcenter. Werden Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen, wird das Arbeitslosengeld II um jeweils zehn Prozent abgesenkt. Insgesamt sind rund 62 Prozent der im April 2011 neu verhängten Sanktionen Meldeversäumnissen geschuldet. Die Weigerung zur Erfüllung von Pflichten der Eingliederungsvereinbarung macht rund 20 Prozent aller Sanktionen aus.

Im April 2011 waren 2,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Sanktion belegt. Das sind 0,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Quote liegt unterhalb des ostdeutschen Durchschnitts von 3,1 Prozent. „Die niedrige Sanktionsquote belegt recht deutlich, dass die überwiegende Zahl der Hartz-IV-Empfänger aktiv an der Wiedereingliederung mitarbeitet“, betont Senius.

Im gesamten Jahr 2010 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 41.600 Sanktionen verhängt. Im Jahresdurchschnitt waren damit 2,7 Prozent aller Leistungsempfänger von einer Leistungsabsenkung betroffen.

Das Zweite Sozialgesetzbuch sieht bei verschiedenen Verstößen Sanktionen von drei Monaten vor. Darunter zählen etwa Meldeversäumnisse beim Träger, die Weigerung zur Erfüllung von Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung oder die Weigerung zu Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme.