Beschluss zur Errichtung der Stiftung Altes Rathaus

von 8. April 2016

Damit ist der Weg frei, die Anerkennung der Stiftung bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen.

Zum Stiftungszweck heißt es Im Absatz (1) des § 2 der Stiftungssatzung:

“Zweck der Stiftung ist die Bewahrung der Erinnerung an das Architekturensemble Altes Rathaus und Ratswaage, die umfassende Förderung der Heimatkunde und -pflege mit dem Ziel des Wiederaufbaus des Alten Rathauses durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zunächst vor allem für die Vervollständigung des Barockportals des Alten Rathauses sowie für die Restaurierung der noch vorhandenen Portalteile. Die Annahme zweckgebundener Zustiftungen und/oder Spenden auch für die Rekonstruktion weiterer Zierelemente des Alten Rathauses, des Gebäudes und seines Interieurs entspricht ebenfalls dem Stiftungszweck.”

Bürgerinitiative Historische Rathausseite Halle (Saale) e.V.