Neue Flüchtlingsprognose ändert nichts an Kommunalentlastung mit Nachtragshaushalt

von 20. August 2015

Entsprechende finanzielle Risiken müssten bis zur Verabschiedung des Nachtrages im Landtag nun geklärt werden. Überdies sei die strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten zu klären.

„Die CDU hat ihre deutschlandweite Position zur Flüchtlingspolitik im Rahmen der Großen Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Magdeburg im Beisein des Bundesinnenministers beschlossen. Die weiter steigenden Flüchtlingszahlen bestätigen unsere Haltung, neben einer gerechten Verteilungspraxis innerhalb Europas vor allem auf schnellere Verfahren und die Durchsetzung von Ausreisepflichten zu achten. Es ist richtig und rechtsstaatlich vernünftig, dass der Staat unterscheidet und seine Ressourcen im humanitären Flüchtlingsschutz auf tatsächlich Schutzbedürftige konzentriert. Wir wollen die Kommunen weiter entlasten, indem aussichtslose Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern nicht länger im Land verteilt werden, sondern in zentralen Erstaufnahmestellen abschließend Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus erlangen. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass bei diesen Zahlen auch Abschiebungen zunehmen müssen, solange man geltendes Recht einhält.

Wenn im Planungs-, Bau- oder Vergaberecht nun Öffnungen von gesetzlichen Standards diskutiert werden, sind wir dazu auch in Hinblick auf den zügigen Bau von Flüchtlingsunterbringungen bereit. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits in der Debatte um den demografischen Wandel sowie beim Hochwasserschutz und Verkehrswegebau für die Beschleunigung von Verfahren ausgesprochen.”