Dies beruht auf der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Raum für Biotop- und Grünverbund, Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftventilationsbahn sowie nicht zuletzt ihrer Funktion als Hochwasserüberflutungsraum.
Alle diese Bedeutsamkeiten bilden die Grundlage, dass diese Bestandteile der Saalaue als beliebter Raum der Erholung, Entspannung und Regeneration für die stressgeplagte Bevölkerung dienen.
Jedoch beobachtet der AHA mit sehr großer Sorge, dass die Belastungen obengenannten Saaleauenlandschaften verstärkt zunehmen, da immer mehr Personen insbesondere die Würfelwiese und noch mehr die Ziegelwiese flächendeckend und uneingeschränkt als Orte zum Grillen und für Spontanpartys nutzen. Es entstehen teilweise sogar ganze Zeltstädte, um ohne Rücksicht auf andere Menschen sowie Umwelt, Natur und Landschaft, seinen eigenen Anliegen zu frönen. Die Folgen liegen dabei deutlich auf der Hand. Neben Verlärmung gehören Vermüllung sowie die Schädigung von Natur und Landschaft dazu. Die Beeinträchtigungen nehmen immer mehr an Umfang zu, dass die Basis für die Bedeutung für die Naherholung, nämlich die Natur und die Landschaft, immer mehr Schaden nehmen. Eine derartige rücksichtslose Entwicklung ist nach Ansicht des AHA einfach inakzeptabel und darf keine weitere Duldung durch die zuständigen Behörden erfahren.
Sämtliche nunmehrigen Überlegungen eine dauerhafte Strandbar auf der Ziegelwiese entstehen zu lassen, verschärft die zunehmende bedrohliche Situation für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies ist aus Sicht des AHA nicht nur aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unakzeptabel, sondern führt unweigerlich auch zur Ausgrenzung derjenigen Personen, welche sich eher besinnlicher in der Saaleaue erholen möchten.
Der AHA fordert daher nun die verantwortlichen Behörden auf, endlich alles zu unternehmen, dass Tourismus und Naherholung nicht dazu beitragen, Umwelt, Natur und Landschaft nachhaltig zu schädigen. Hierzu ist eine Unterordnung von allen Formen des Tourismus und der Naherholung unter die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Eng damit verbunden ist auch dem Teil der Bevölkerung das Recht und die Möglichkeit zu garantieren, sich ernsthaft ohne Verlärmung, Vermüllung sowie ohne Beschädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft, aber unter Respektierung und Genuss derselbigen, nachhaltig und umfassend erholen zu können.