Sitte begrüßt PID-Entscheidung

von 8. Juli 2011

Gentests an künstlich gezeugten Embryonen sind zulässig, das hat der Bundestag mit einer knappen Mehrheit beschlossen. Es gelten allerdings strenge Auflagen. Paare dürfen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) nur nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), zeigte sich enttäuscht über die Zulassung der PID. „Hier wird menschliches Leben nach bestimmten Merkmalen ausgewählt, selbst wenn es für das Verfahren strenge Richtlinien geben wird. Es wächst ein fragwürdiges Selbstverständnis, nach dem gelingendes Leben von gelingender Technik abhängig wird. Dieser Logik bedingter Menschenwürde widerspreche ich entschieden."

„Ich bin sehr froh und erleichtert, dass der Bundestag heute mit seiner Mehrheit die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bestätigt hat. Abhängig von ihrer individuellen medizinischen und psychosozialen Lage können nun Paare, die von einer vererbbaren schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung wissen oder deren Kinderwunsch an wiederholten Früh- oder Totgeburten scheitert, eine PID in Anspruch nehmen“, sagte Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. „Nach vielen Gesprächen in den vergangenen Monaten mit Frauen und Paaren, die über eine PID nachdenken, weiß ich, dass sie sich häufig in schweren Konfliktlagen befinden. Die PID kann keine Garantie für den Kinderwunsch von Paaren, sie kann aber in Einzelfällen Abhilfe in diesen Konfliktlagen leisten.“ Mit seiner Entscheidung sei der Bundestag dem mehrheitlichen Meinungsbild in der Bevölkerung gefolgt. „Die Entscheidung gleich im ersten Wahlgang ist ein klares Bekenntnis zur getroffenen Regelung.“ Sitte hatte den jetzt vom Bundestag genehmigten Antrag mit eingebracht.