Finanzminister der Länder wollen Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte

von 31. Mai 2019

Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden.

Finanzminister André Schröder:„Jeden Tag ist zu merken, dass das freiwillige Engagement ist ebenso vielfältig ist wie unsere Gesellschaft. Ich glaube fest daran, dass die beschlossenen Maßnahmen deutlich zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger beitragen können.“

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder werden weitere Vorschläge prüfen und in die Diskussion zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts einbeziehen.

Einig sind die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in der Frage, dass mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen geschaffen werden muss. Sie sprechen sich daher für eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung aus. Gibt eine gemeinnützige Organisation gutgläubig Mittel an eine andere Körperschaft weiter, der im Nachhinein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, soll dies keine negativen Folgen für die Gemeinnützigkeit der weitergebenden Organisation haben. Insgesamt sollen die Möglichkeiten verbessert werden, wie gemeinnützige Organisationen miteinander kooperieren können.