Sachsen-Anhalt vollzieht Ausreisepflicht

von 9. März 2016

Minister Holger Stahlknecht: „Wer kein Schutzbedürfnis hat, kann nicht bleiben und muss wieder gehen. Diese Botschaft darf sich gerne genauso schnell und unmissverständlich verbreiten, wie die Nachricht, dass Deutschland ein soziales Land ist und denjenigen Schutz bietet, die Schutz brauchen.“

Die heutige Rückführungsmaßnahme betrifft zehn serbische und 27albanische Staatsangehörige, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht nachgekommen sind. An der Aktion beteiligten sich erneut auch andere Bundesländer. So befinden sich weitere 93 abgelehnte Asylbewerber aus Sachsen, Thüringen und Bayern in dem Flugzeug.

Umgekehrt werden von anderen Bundesländern ebenfalls zentrale Abschiebungsmaßnahmen organisiert. So hatte sich Sachsen-Anhalt erst vor sechs Tagen mit 14 abgelehnten Asylbewerbern aus Albanien an einer von Sachsen organisierten Rückführung beteiligt.

Die aktuelle Gesamtanzahl der von Sachsen-Anhalt in diesem Jahr vollzogenen Abschiebungen beläuft sich unter Berücksichtigung der heutigen Maßnahme auf 264 Personen.