Stadtwache – neue Form von Stadt und Polizeidirektion

von 19. Februar 2003

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein maßgeblicher Faktor für die freiheitliche Lebensqualität in einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Deren Beeinträchtigung durch unterschiedlichste Ursachen wird stets unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger erlebt. Deshalb erfordert die Bewältigung erkannter Sicherheitsprobleme regelmäßig ein konzentriertes Handeln von Ordnungs- und Polizeibehörde. Das haben die unterschiedlichen Behörden bisher jeweils in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich erledigt und sind dabei oft in gleicher Angelegenheit doppelt tätig geworden. Hier wollen Stadt und Polizei nun neu ansetzen und mit dem Projekt “Stadtwache Halle” den zielgerichteten und abgestimmten Einsatz der jeweiligen Ressourcen zur Sicherheit in der Stadt Halle (Saale) forcieren und damit für eine bessere Lebensqualität für die Hallenserinnen und Hallenser und ihre Gäste sorgen. Vorrangige Aufgabe der “Stadtwache Halle” ist die Förderung des Sicherheitsgefühls der Anwohner und Gewerbetreibenden in der Innenstadt, das Erkennen und kurzfristige Weitergeben von Schäden im Straßenbild an die zuständigen Dienststellen, die situationsangepasste und mit Augenmaß durchgeführte Überwachung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale), das Erkennen und die angemessene Reaktion auf Beeinträchtigungen des Gemeingebrauchs am öffentlichen Straßenraum sowie unzulässiger Straßensondernutzung und die Entgegennahme und kurzfristige Weitergabe von Beschwerden und Hinweisen der Bevölkerung aus dem Aufgabenfeld öffentliche Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus sollen in einem ersten Schritt in der City-Wache, Leipziger Straße 7, gemeinsame Sprechstunden der Polizeidirektion Halle und der Stadt Halle (Saale) eingerichtet werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Allgemeine Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit werden den Bürgerinnen und Bürgern montags bis freitags jeweils drei Stunden als Ansprechpartner zur Verfügung. Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 12:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 12:00 bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Stadt und Polizei sind überzeugt, dass ein gemeinsames Handel und die Präsenz beider Behörden in der Öffentlichkeit dazu beitragen werden, dass subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. “Doppeltätigkeiten und Informationsverluste können durch die Synergieeffekte einer fach- und ressortübergreifenden Verfolgung von Fehlverhalten vermieden werden und stärken das Ansehen von Ordnungsbehörde und Polizei in der Öffentlichkeit”, unterstreicht OB Häußler die Bedeutung dieser Vereinbarung. Polizeipräsident Walter Schumann ist überzeugt, dass “ein gemeinsames Agieren beider Behörden der Öffentlichkeit deutlich macht, dass Polizei und Stadt Halle in Bezug auf Sicherheit und Ordnung gemeinsame Positionen vertreten.” Das gemeinsame Handel findet seinen Ausdruck in der gemeinsamen Bestreifung im Altstadtring und der oberen Leipziger Straße. Ein Polizeibeamter und ein Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes sind montags bis freitags insgesamt für 20 Stunden gemeinsam in der Altstadt auf Streifendienst. Die neue Form der Zusammenarbeit tritt ab Dienstag, 18. Februar 2003 in Kraft. Stadtverwaltung und Polizeidirektion haben vereinbart, dass die Zielvereinbarung bis März 2004 fortgeführt wird und eine Verlängerung und Intensivierung der Zusammenarbeit über diesen Zeitpunkt hinaus angestrebt wird. (Quelle: Stadt Halle)