OB Häußler äußert sich zur Gebietsreform

von 26. Januar 2005

„Die Landesregierung entzieht sich mit diesem Gesetzentwurf ihrer Verantwortung für die Oberzentren. Wir verlieren dadurch wertvolle Zeit für die Entwicklung des südlichen Sachsen-Anhalt und des Oberzentrums Halle als Bestandteil der europäischen Metropolregion Halle/Leipzig – Sachsendreieck.“

Die Landesregierung setzt in dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Gebietsreform auf die Bildung von Zweckverbänden und verschiebt notwendige Eingemeindungen auf unbestimmte Zeit. Halle hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung nachdrücklich gefordert, dass die Bildung von Zweckverbänden, Teileingemeindungen und Eingemeindungen parallel möglicht sind.

„Halle braucht die Eingemeindungen, um mit dem sich rasch entwickelnden Wirtschaftsraum der Region Leipzig Schritt halten zu können. Die Verflechtungsbeziehungen mit einigen Umlandgemeinden sind so eng, dass es in diesen Fällen eine andere als eine Eingemeindungslösung nicht geben kann.
Die Unterstützung von Kleinteiligkeit und Kirchturmpolitik bedienen Egoismen, die die gesamte südliche Region Sachsen-Anhalts von den wirtschaftlichen Entwicklungen für die Zukunft abschneiden“, beurteilt Häußler das Vorgehen der Landesregierung.

„Der Gesetzentwurf selbst enthält klare Kriterien für eine Eingemeindung. Diese Kriterien treffen auf eine ganze Reihe von Umlandgemeinden zu. Deshalb müssen auch Eingemeindungen gleich möglich sein“, bekräftig Häußler ihre Auffassung.

Das Damoklesschwert Eingemeindungen hängt jetzt noch einige Jahre über den Umlandgemeinden und führt damit keineswegs zu einer Befriedung des Verhältnisses Stadt und Umland.

Der jetzige Rückzug der Landesregierung auf die gestufte Umsetzung des Gesetzes, werfe die Lösung der dringendsten Stadt-Umland-Probleme im Raum Halle um Jahre zurück. Die Entwicklung einer europäischen Metropolregion im Raum Halle/Leipzig werde dadurch behindert. Darüber hinaus verstärke sich das Ungleichgewicht zwischen den Kernstädten Halle und Leipzig und der positive Ansatz, die Oberzentren als Wachstumspole der Regionen zu stärken, sei damit zunichte gemacht, so die Oberbürgermeisterin. Unklar sei, ob mit der Bildung weiterer Einheitsgemeinden im Stadt-Umland-Bereich weitere Fakten geschaffen werden, die eine Eingemeindung erschweren.

Bei dem Verweis auf die Vorbilder für Zweckverbandslösungen im Raum Frankfurt, Hannover und Braunschweig wird schnell vergessen, dass es auch dort vorher Eingemeindungen in einem großen Umfang gegeben hat. Es wird auch vergessen, wie viel Jahre es gedauert hat, bis man eine solche Verbandslösung erreicht hat und welche Probleme damit verbunden waren.

Die Stadt Halle hält Zweckverbandslösungen für einige, nicht jedoch für alle, Aufgaben und Probleme für geeignet, Stadt-Umland-Probleme zu lösen. Deshalb wird sich die Stadt auch einer Mitarbeit nicht verweigern. Sie sieht aber die Schwierigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung mit allen der in dem Gesetzentwurf vorgesehen Gemeinden und Städten.

Erst kürzlich hat das ISW die positive Entwicklung der Großstädte in Sachsen und Thüringen auch auf die dort per Gesetz vorgenommenen Eingemeindungen zurückgeführt. Für Sachsen-Anhalt scheint das allerdings nicht maßgeblich zu sein.

(Quelle: Stadt Halle)